Produkte und Material, die für die Ernährungstherapie zu Hause, in Heimen sowie Alters- und Pflegeheimen nötig sind, werden von der Grundversicherung übernommen unter der Bedingung, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt, genaue klinische Kriterien eingehalten und bestimmte administrative Vorgaben erfüllt sind. Übernommen werden die vollbilanzierten oralen Nahrungssupplemente, das Eindickungsmittel, die enterale Sondenernährung und die parenterale Ernährung. Eine von der GESKES geprüfte Liste der erstattungsfähigen Produkte finden Sie zudem auf der Website der Swiss Association of Nutrition Industries.
Zu Ihrer Information finden Sie nachstehend ein Dokument, das die Grundlagen der Kostenübernahme für Pulver und Spezialprodukte darlegt.
Für genauere Informationen können Sie uns gern kontaktieren: info@axelcare.ch oder 032 552 05 55.
Bitte wählen Sie den Namen Ihrer Versicherung aus der untenstehenden Liste; wir werden Sie anschliessend über die nötigen administrativen Schritte informieren. Die Rechnung wird direkt an Ihre Krankenkasse gesendet. Franchise und Selbstbehalt gehen – gemäss Ihrem Versicherungsvertrag – zu Ihren Lasten.
Für eine internationale Versicherung (z. B. Swiss Risk & Care) wählen Sie bitte im untenstehenden Dropdown-Menü “Internationale Krankenversicherung” aus.
Die vollständig ausgefüllten Formulare können Sie an info@axelcare.ch senden.
Das Dokument muss von der Patientin oder dem Patienten unterschrieben werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann eine gesetzliche Vertretungsperson oder die behandelnde ärztliche Person unterschreiben und dies entsprechend vermerken.
Das vollständig ausgefüllte Formulare können Sie an info@axelcare.ch senden.
Das Dokument muss von der Patientin oder dem Patienten unterschrieben werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann eine gesetzliche Vertretungsperson oder die behandelnde ärztliche Person unterschreiben und dies entsprechend vermerken.
Für jede Art von Ernährung ist eine Verordnung erforderlich.
Das vollständig ausgefüllte Formulare können Sie an info@axelcare.ch senden.
Das Dokument muss von der Patientin oder dem Patienten unterschrieben werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann eine gesetzliche Vertretungsperson oder die behandelnde ärztliche Person unterschreiben und dies entsprechend vermerken.
Gültigkeit: ab Erstellungsdatum vier Jahre.
Ein einziges Formular, auch wenn ein Wechsel von Trinknahrungen zu enteraler / parenteraler Ernährung erfolgt.
Das vollständig ausgefüllte Formulare können Sie an info@axelcare.ch senden.
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