Rückerstattung der Ernährungstherapie

Produkte und Material, die für die Ernährungstherapie zu Hause, in Heimen sowie Alters- und Pflegeheimen nötig sind, werden von der Grundversicherung übernommen unter der Bedingung, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt, genaue klinische Kriterien eingehalten und bestimmte administrative Vorgaben erfüllt sind. Übernommen werden die vollbilanzierten oralen Nahrungssupplemente, das Eindickungsmittel, die enterale Sondenernährung und die parenterale Ernährung. Eine von der GESKES geprüfte Liste der erstattungsfähigen Produkte finden Sie zudem auf der Website der Swiss Association of Nutrition Industries.

Zu Ihrer Information finden Sie nachstehend ein Dokument, das die Grundlagen der Kostenübernahme für Pulver und Spezialprodukte darlegt.

Für genauere Informationen können Sie uns gern kontaktieren: info@axelcare.ch oder 032 552 05 55.

Bitte wählen Sie den Namen Ihrer Versicherung aus der untenstehenden Liste; wir werden Sie anschliessend über die nötigen administrativen Schritte informieren. Die Rechnung wird direkt an Ihre Krankenkasse gesendet. Franchise und Selbstbehalt gehen – gemäss Ihrem Versicherungsvertrag – zu Ihren Lasten.

Um die administrativen Schritte für die Einrichtung der künstlichen Ernährung möglichst einfach zu halten, empfehlen wir den Gesundheitsfachpersonen, ihre Patient:innen mittels Onlineformular anzumelden.

Für eine internationale Versicherung (z. B. Swiss Risk & Care) wählen Sie bitte im untenstehenden Dropdown-Menü “Internationale Krankenversicherung” aus.

Bitte laden Sie das folgende SVK Formular herunter und füllen Sie es aus :
Für eine präoperative immunsupplementierende Zusatzernährung, Bitte laden Sie das folgende Formular herunter und füllen Sie es aus:
Für Eindickungsmittel laden Sie bitte das folgende Verordnungformular herunter und füllen Sie es aus:

Die vollständig ausgefüllten Formulare können Sie an senden.

Das Dokument muss von der Patientin oder dem Patienten unterschrieben werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann eine gesetzliche Vertretungsperson oder die behandelnde ärztliche Person unterschreiben und dies entsprechend vermerken.

Gültigkeit :
  • ONS: zwei Jahre
  • EE und PE: vier Jahre gültig ab Erhalt der Kostengutsprache

Die Formulare zur Kostengutsprache garantieren:
  • Immunonutrition: ausschliessliche Kostenübernahme für Immunonutrition
  • Oral: ausschliessliche Kostenübernahme für ONS
  • Enteral: Kostenübernahme für die enterale Ernährung und ONS
  • Parenteral: Kostenübernahme für die parenterale, enterale Ernährung und ONS
Bitte laden Sie die folgende HSK Verordnung herunter und füllen Sie es aus :

Das vollständig ausgefüllte Formulare können Sie an senden.

Das Dokument muss von der Patientin oder dem Patienten unterschrieben werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann eine gesetzliche Vertretungsperson oder die behandelnde ärztliche Person unterschreiben und dies entsprechend vermerken.

Gültigkeit :
  • ONS: zwei Jahre
  • EE und PE: ab Erstellungsdatum vier Jahre.

Für jede Art von Ernährung ist eine Verordnung erforderlich.

Bitte laden Sie die folgende CSS Verordnung herunter und füllen Sie es aus :

Das vollständig ausgefüllte Formulare können Sie an senden.

Das Dokument muss von der Patientin oder dem Patienten unterschrieben werden. Wenn dies nicht möglich ist, kann eine gesetzliche Vertretungsperson oder die behandelnde ärztliche Person unterschreiben und dies entsprechend vermerken.

Gültigkeit: ab Erstellungsdatum vier Jahre.

Ein einziges Formular, auch wenn ein Wechsel von Trinknahrungen zu enteraler / parenteraler Ernährung erfolgt.

Bitte laden Sie das folgende SVK Formular herunter und füllen Sie es aus :

Das vollständig ausgefüllte Formulare können Sie an senden.

Nous traitons ces demandes au cas par cas, vous serez contacté dans les plus brefs délais.